Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote
Unsere Angebote und die damit verbundenen Angaben bezüglich der Immobilie beruhen ausschließlich auf den uns erteilten Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer oder Vermieter bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Angaben Dritter auf ihre Richtigkeit nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, welche durch uns lediglich weitergegeben werden, kann daher nicht übernommen werden.
Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Mit der Verwendung des Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-/Mietinteressenten zu unseren Bedingungen zustande. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag).
Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt Provision zu zahlen.
Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei juristischen Personen haften die gesetzlichen Vertreter persönlich, wenn der Vertrag mit ihnen persönlich zustande kommt. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen.
Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig, d. h. üblicherweise bei notarieller Verbriefung oder Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages. Die Provision ist jedoch zumindest zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.
Provisionssätze
Sofern laut Angebot nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu zahlende Provision 3 % zzgl. gesetzl. MwSt. aus dem Gesamtkaufpreis. Es besteht ein Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Provisionshöhe bei Häusern und Wohnungen. Im Falle eines Gewerbemietvertrages oder Pachtvertrages 3 Netto-Monatskaltmieten zuzüglich gesetzl. MwSt., sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Tätigkeit für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Haftung für Dritte und Haftungsbegrenzung
Susanne Schmoll Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Susanne Schmoll Immobilien, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Susanne Schmoll garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.
Recht an Text und Bild
Das Kopieren von Texten und Fotodokumenten der Exposés ist ohne Genehmigung von Susanne Schmoll Immobilien nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt.
Schlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Landshut.